Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein Gewinn für alle: In der Inklusion steckt Potenzial: Unternehmen eröffnen sich viele Möglichkeiten und Chancen, wenn sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfassend und individuell.
Was ist Inklusion eigentlich?
Inklusion ist das Gegenteil von Ausgrenzung und mehr als eine bloße Integration. Durch Inklusion sollen gesellschaftliche Strukturen so verändert und gestaltet werden, dass sie allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten gerecht werden. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können dabei sein. Alle Menschen können selbst entscheiden.
INKLUSION
Wenn Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einstellen
Ein Bauunternehmen macht vor, wie Inklusion geht: Die Herzog-Bau GmbH aus Tüttleben in Thüringen hat drei schwerbehinderte Menschen eingestellt und ihnen so nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Ein Schritt, der im Betrieb zunächst auf Widerstand stieß – und von dem am Ende das ganze Unternehmen profitierte. Lesen Sie bitte weiter
EINFACH MAL MACHEN.
Seit über zehn Jahren entwickeln die Sozialhelden mit Leidenschaft und Spaß lösungsorientiere Projekte, um damit auf soziale Probleme aufmerksam zu machen und sie im besten Fall zu beseitigen.
mit einem gläsernen Gefängnis vor dem Berliner Sony Center machte die Christoffel-Blindenmission (CBM) heute auf die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Mit dieser eindrücklichen Aktion zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am morgigen 3. Dezember soll deutlich gezeigt werden, dass vor allem Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern von Bildung, Erwerbstätigkeit und medizinischer Hilfe ausgeschlossen sind.
100 Tage länger arbeitslos
Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen bleibt die Kluft zwischen erwerbslosen Menschen mit und ohne Behinderung groß. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Inklusionslagebarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institute (HRI).
Die Zeitschrift „Behinderte Menschen“ bringt alle zwei Monate wissenschaftliche Artikel zu einem Schwerpunktthema, Reportagen, Lebensgeschichten, Meldungen, Literaturtipps, Fortbildungstermine und Kommentare. Produziert wird die Zeitschrift von einer Druckerei, in der behinderte Menschen Ausbildung und Arbeit finden.
Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten
Handicapped-Reisen: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Reiseveranstalter für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Senioren
Behinderten- und Seniorengerechte Hotels und Unterkünfte werden detailliert in Wort und Schrift nebst Bildmaterial vorgestellt. Hier werden ausschließlich Unterkünfte präsentiert, welche zu den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern, Menschen mit anderen Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen passen. Handicapped-Reisen ist seit über 30 Jahren das einzige gedruckte Werk, in dem sich Menschen mit Behinderung eigenständig über Unterkünfte informieren können.
In einer Familie den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, kann ein Balanceakt sein – besonders, wenn ein Kind eine Behinderung oder chronische Erkrankung hat. Deshalb stehen an dem Infotag die Geschwister im Fokus.
Pressemitteilung vom 21.02.2019 des Deutschen Instituts für Menschenrechte
„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind.
Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention steht.
Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl ist mit dem heutigen Tag beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat und Demokratie.
Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“
WEITERE INFORMATIONEN
Das Institut hat im Verfahren eine Stellungnahme (amicus curiae) abgegeben:
Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zu den Wahlrechtsausschlüssen nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) im Wahlprüfbeschwerdeverfahren (2 BvC 62/14). Eingereicht am 30. September 2016.
Menschenrechtsbericht 2017/2018, Kapitel 5.3 Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen – Übersicht Landeswahlgesetze
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.