Freiheit, Liebe, Handicap Wenn behinderte Kinder erwachsen werden
Die neue Freiheit fühlt sich fantastisch an. 27 junge Menschen ziehen in ein Haus, das ihre Eltern für sie gebaut haben und planen ihre Zukunft. Wie gelingt es ihnen zwischen Sehnsucht, Freude und Frust mit der neuen Freiheit umzugehen? Annika probt das Zusammenleben mit Viktor. Viktor wiederum hofft auf einen Job als Hausmeister beim Bayerischen Landtag. Und Ludwig träumt von der großen Liebe. Dass seine Freundin Fußballfan sein sollte, ist nur einer seiner vielen Wünsche. Sein Zimmer hat er mit Wimpeln, Postern und Fahnen seines Lieblingsvereins bestückt. Wie gehen diese jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben, ohne ihre Eltern, die bisher rund um die Uhr für sie da waren? Welche Glücksmomente und Widerstände erleben sie – gerade in dieser schwierigen Zeit mit all den zusätzlichen Einschränkungen? Und wie schaffen es die Eltern, ihre besonderen Kinder loszulassen?
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern und Angehörige und liebe Bewohner, das neue Jahr ist erst ein paar Tage alt, aber es gibt gleich zu Beginn eine gute Nachricht, über die ich Sie gerne gleich informieren möchte. Jetzt steht er nämlich fest, der Sendetermin für den Film über die Konzeller Straße und deren Bewohner, welchen der BR für Das Erste erstellt hat: Sonntag, der 24.1.2021 um 17:30 Uhr im Ersten
Frau Andrea Hanisch, Vorstandsvorsitzende von „Zukunft trotz Handicap e.V.“, stand bereits seit geraumer Zeit im Gespräch mit Frau Angela Inselkammer, Präsidentin der DEHOGA Bayern. Der „ kleine Wirtebrief“ ist ein Pilotprojekt. Menschen mit Einschränkungen erhalten ein Zertifikat für eine Ausbildung im Gaststättengewerbe um damit bessere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Möglich wurde der „kleine Wirtebrief“ durch eine großzügige Spende des Vereins „Aufbauwerk junger Christen in Ingolstadt“, die „Zukunft trotz Handicap e.V.“ erhielt und einen Teil für den „kleinen Wirtebrief“ einsetzte.
Ein Foto vom Ausbildungsbotschaftertag mit Sozialministerin Trautner und der Präsidentin der DEHOGA Bayern, Frau Angela Inselkammer.
mit einem gläsernen Gefängnis vor dem Berliner Sony Center machte die Christoffel-Blindenmission (CBM) heute auf die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Mit dieser eindrücklichen Aktion zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am morgigen 3. Dezember soll deutlich gezeigt werden, dass vor allem Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern von Bildung, Erwerbstätigkeit und medizinischer Hilfe ausgeschlossen sind.
100 Tage länger arbeitslos
Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen bleibt die Kluft zwischen erwerbslosen Menschen mit und ohne Behinderung groß. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Inklusionslagebarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institute (HRI).
In einer Familie den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, kann ein Balanceakt sein – besonders, wenn ein Kind eine Behinderung oder chronische Erkrankung hat. Deshalb stehen an dem Infotag die Geschwister im Fokus.
Pressemitteilung vom 21.02.2019 des Deutschen Instituts für Menschenrechte
„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind.
Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention steht.
Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl ist mit dem heutigen Tag beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat und Demokratie.
Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“
WEITERE INFORMATIONEN
Das Institut hat im Verfahren eine Stellungnahme (amicus curiae) abgegeben:
Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zu den Wahlrechtsausschlüssen nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) im Wahlprüfbeschwerdeverfahren (2 BvC 62/14). Eingereicht am 30. September 2016.
Menschenrechtsbericht 2017/2018, Kapitel 5.3 Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen – Übersicht Landeswahlgesetze
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Urteil vom05.09.2018, Az. 7 A149/19Hal und 7 A55/17HAL entschieden, dass Eltern von Kindern mit Asperger-Syndrom Anspruch auf Kostenerstattung für die Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt haben.