Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten. Immer mehr Hochschulen und Studentenwerke stellen sich dieser Aufgabe.
