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Woh­nen und Bau­en

7. Juni 201328. Oktober 2013 ~ Jochen Reichel

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschreibt Barrierefreiheit als „Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.

Lesen Sie bitte weiter über
Öffentlich zugängliche Gebäude
Wohnungen
Wohnungsanpassung
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Veröffentlicht in Handicap, Inklusion BarrierefreiDatenbankHandicapInclusion

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Stand 31. 07. 17

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